Vereine

Vereinsgründung

Vereine sind aus dem heutigen gesellschaftlichen Leben kaum weg-
zudenken. Ob Sportverein, Wohltätigkeitsverein oder Kleingartenver-
ein, fast jeder ist Mitglied irgendeines Vereins. Doch was ist so ein
Verein eigentlich?

Der „eingetragene Verein“ (e.V.) ist ebenso wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft eine juristische Person und als solche rechtsfähig. Dies gilt allerdings erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister. Vielleicht denken Sie jetzt, typisch für die deutsche Bürokratie und überlegen, ob es nicht vielleicht ohne Eintragung geht. Doch hier lauern die Gefahren. Erst mit Eintragung im Vereinsregister ist eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder für etwaige Vereinsschulden ausgeschlossen. Sie sehen, der Eintragung im Vereinsregister kommt eine sehr wichtige Funktion zu.

Die neue Webseite zur Vereinsgründung, die unter verein-gruenden.notar.de erreichbar ist, enthält alle wichtigen Informationen rund um das Thema Verein – von der Gründung über Fragen der Gemeinnützigkeit bis hin zum Vorstandswechsel. Insbesondere wird erklärt, wie eine Vereinsanmeldung konkret zu erfolgen hat und wie das in der Praxis oft fehleranfällige Protokoll einer Mitgliederversammlung zu erstellen ist. In Kürze wird auf der Website zudem ein Satzungstool zur Verfügung stehen, mit dessen Hilfe Vereine unkompliziert eine Mustersatzung für ihr Vorhaben erstellen können. Ziel der neuen Webseite ist es, den Beteiligten alle relevanten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, um Anmeldungen zum Vereinsregister zu vereinfachen, Fehler im Vorfeld der Anmeldung zu vermeiden und den unmittelbaren Kontakt zu Notarinnen und Notaren herzustellen.