Notarin Annika Schwenk

Amt des Notars

Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Unparteiisch.
Ihnen und Ihren Vertragspartnern stehen die Notarinnen und Notare als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Verschwiegen.
Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
Modern.
Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
Sicher.
Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Der Notar ist eine staatlich bestellte Amtsperson, die unabhängig und selbständig hoheitliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege wahrnimmt. Sein Fokus liegt auf der Beurkundung von Rechtsvorgängen und der Begleitung von Bürgern bei anspruchsvollen Rechtsgeschäften. Mit seinem juristischen Fachwissen berät und belehrt er die Parteien, um eine ausgewogene Vertragsgestaltung sicherzustellen.

Notarinnen und Notare, als qualifizierte Juristen, agieren unabhängig von Staat und Auftraggeber zum Schutz der Bürgerrechte, insbesondere der Unerfahrenen. Im Unterschied zu Richtern treffen sie keine Streitentscheidungen, sondern dienen als Dienstleister, dessen Rat nicht zwingend angenommen werden muss.

Beim Konsultieren eines Notars erforscht dieser den Sachverhalt, ermittelt die Interessen der Beteiligten und führt eine Willenserforschung durch, um den wahren Willen zu ergründen. Eine erzielte Einigung wird in einem Vertrag festgehalten, wobei der Notar sicherstellt, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Anwaltsnotare üben das Notaramt neben ihrer Anwaltstätigkeit aus, dürfen jedoch nicht in derselben Angelegenheit sowohl als Notar als auch als Anwalt agieren. Nach mindestens fünf Jahren Anwaltstätigkeit können Rechtsanwälte zu Notaren bestellt werden, wodurch ihre umfassende Erfahrung in die notarielle Vertragsgestaltung einfließt.

Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung, mit dem Präsidenten des Landgerichts Bielefeld als Zuständigem.