Notarin Annika Schwenk
Amt des Notars
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.
Der Notar ist eine staatlich bestellte Amtsperson, die unabhängig und selbständig hoheitliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege wahrnimmt. Sein Fokus liegt auf der Beurkundung von Rechtsvorgängen und der Begleitung von Bürgern bei anspruchsvollen Rechtsgeschäften. Mit seinem juristischen Fachwissen berät und belehrt er die Parteien, um eine ausgewogene Vertragsgestaltung sicherzustellen.
Notarinnen und Notare, als qualifizierte Juristen, agieren unabhängig von Staat und Auftraggeber zum Schutz der Bürgerrechte, insbesondere der Unerfahrenen. Im Unterschied zu Richtern treffen sie keine Streitentscheidungen, sondern dienen als Dienstleister, dessen Rat nicht zwingend angenommen werden muss.
Beim Konsultieren eines Notars erforscht dieser den Sachverhalt, ermittelt die Interessen der Beteiligten und führt eine Willenserforschung durch, um den wahren Willen zu ergründen. Eine erzielte Einigung wird in einem Vertrag festgehalten, wobei der Notar sicherstellt, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.
Anwaltsnotare üben das Notaramt neben ihrer Anwaltstätigkeit aus, dürfen jedoch nicht in derselben Angelegenheit sowohl als Notar als auch als Anwalt agieren. Nach mindestens fünf Jahren Anwaltstätigkeit können Rechtsanwälte zu Notaren bestellt werden, wodurch ihre umfassende Erfahrung in die notarielle Vertragsgestaltung einfließt.
Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung, mit dem Präsidenten des Landgerichts Bielefeld als Zuständigem.